Frage — Zahlt die Versicherung bei verliehenem Auto?
Zahlt die Versicherung bei verliehenem Auto?
Ich habe vor einer Woche mein Auto an meinen Freund verliehen, der hat am Mittwoch einen Unfall gebaut (starker Blechschaden, rechter Kotflügel und Motorhaube völlig verbeult und gestaucht). Ich frage, weil ich nicht genau weis ob die Versicherung diesen Schaden (Vollkasko) übernimmt. Ich möchte auch nicht sagen, dass ich gefahren bin weil der Unfall mit einem oder mehreren Punkten belegt ist, die ich mir zurzeit gar nicht leisten kann. bitte um Hilfe und Tipps in dieser Sache.
Danke schon mal Jochen.
1 Antwort
-Lo- Antwortet vor 57 Monaten
Da Dein Freund ja "berechtigter Fahrer" war; also mit DEINER Zustimmung das Auto gelenkt hat, kommt Deine Kaskoversicherung für den Schaden auf ... FALLS: keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz im Raume steht bzw. wenn Du einen Kaskotarif gewählt hast, bei dem kein sogenannter Alleinfahrertarif gewählt ist, bei dem nur der Versicherungsnehmer und dem Versicherer schriftlich genannte weitere Fahrer (z.B. Lebenspartner). als ständige oder auch nur gelegentliche Nutzer des versicherten Autos benannt sind.
Sollte der Unfallfahrer bei einer Kaskoversicherung mit dieser Klausel NICHT zu diesem Personenkreis gehören, wird der Schaden zwar je nach Versicherungsgesellschaft trotzdem ganz oder teilweise reguliert, man muss aber in JEDEM Fall mit einer Konventionalstrafe (oft 1 bis 2 Jahresprämien zum 100%-SF-Satz; wieder abhängig vom jeweiligen Versicherer) in Kauf nehmen; bei Vollkasko geht die Rückstufung in der SF-Klasse zunächst mal zu Deinen Lasten. Wenn Du da nicht vorher schriftlich mit dem Ausleiher vereinbart hast, dass dieser im Falle eines Unfalls für alle Dir entstehenden Vermögensschäden aufkommt, hast Du vor Gericht sehr schlechte Karten bei der zivilrechtlichen Durchsetzung Deiner Ansprüche gegen den Unfallfahrer. -- Allerdings: Wenn sich jemand "Freund" nennt, sollte er schon aus moralischen Gründen diesen Schaden (Kosten der SF-Rückstufung über mehrere Jahre, evtl. Konventionalstrafe des Versicherers bzw. Nichtleistung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Anwalts-, Telefon-, Schreibkosten usw.) ersetzen; und nicht erst vor den Kadi zerren lassen ;-)
Viel Erfolg bei der hoffentlich für Dich "sehr glimpflichen Abwicklung) des Schadenfalls. .... und dass NACH dieser ganzen Aktion Dein Freund auch noch Dein "Freund" geblieben ist ;-)
Sowas ist für beide Seiten immer ärgerlich.
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Gefragt von jochen5 vor 57 Monaten
Thema: Versicherung Unfall
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