Frage — Wofür stehen die Zahlen 2,3 und 4 auf der Feinstaubplakette?

Ist das die Abgasnorm?

1 Antwort

-Lo-

-Lo- Antwortet vor 55 Monaten

Nein, das sind die Schadstoffgruppen ... Abgasnorm schon deshalb nicht, weil auch Benziner mit Euro1-Abgasnorm schon unter die Schadstoffgruppe 4 fallen und damit eine grüne Plakette bekommen.


Guggst Du hier Auszug aus Wikipedia:
[Zitat]


Schadstoffgruppen

Grundsätzlich erhalten Benzin-Kfz ohne Katalysator, mit ungeregeltem Katalysator und mit dem US-Kat der ersten Generation mit den Schlüsselnummern 03 und 11 keine Plakette. Alle anderen Benzin-Kfz mit der Emissionsklasse Euro 1 oder höher erhalten eine grüne Plakette. Da Diesel-Kfz wesentlich höher am Feinstaubausstoß beteiligt sind, sind die Zuordnungen hier differenzierter und strenger.

Die vier Schadstoffgruppen werden in Anhang 2 der 35. BImSchV anhand der Anforderungen der verschiedenen emissionsschutzrechtlichen EU-Richtlinien definiert. Die Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Richtlinie ist gegenüber der Ausgabestelle allerdings durch die Emissionsschlüsselnummern des Kraftfahrzeuges nachzuweisen. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister für Verkehr pp. eine Zuordnung der Schlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen im Verkehrsblatt bekanntgemacht (VKBl. 2006 S. 867) Die Schadstoffgruppen der Verordnung sind nicht identisch zu den bestehenden Emissionsklassen.

Die Emissionsschlüsselnummern lassen sich z. B. herausfinden

* bei älteren Fahrzeugscheinen: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „zu 1“ und
* bei neueren Zulassungsbescheinigungen Teil I: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „14.1“.

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Schadstoffgruppe 1

* alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator
* Es wird keine Plakette zugeteilt.

Emissionsschlüsselnummern:
* Benziner: 0, 03-13, 15, 17, 88, 98
* Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98

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Schadstoffgruppe 2


Emissionsschlüsselnummern:
* Benziner: (nicht vorgesehen)
* Diesel: 25-29, 35, 41, 71

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Schadstoffgruppe 3


Emissionsschlüsselnummern:
* Benziner: (nicht vorgesehen)
* Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
* Diesel PM1 (Partikelminderungsstufe): 14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 77

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Schadstoffgruppe 4


* praktisch alle Benziner mit geregeltem Katalysator (G-Kat)

Emissionsschlüsselnummern:
* Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75, 77
* Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75
* Diesel mit Partikelfilter
o PM1: 49-52
o PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70
o PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66

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Alte Kat-Pkw und Freigabe durch EU

Für frühe G-Kat-Fahrzeuge mit Schlüsselnummern 01, 02 sowie 77 war es seitens des Gesetzgebers anfangs versäumt worden, eine Zulassung bei der EU zu beantragen. Mittlerweile können jedoch auch diese Plaketten beantragt werden. Siehe auch Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 61 vom 7. Dezember 2007; (Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung). Diese die bislang gültige Regelung ergänzende Verordnung ist am 8. Dezember 2007 in Kraft getreten. Diese Neuregelung betrifft überwiegend Fahrzeuge, welche in den 1980er und frühen 1990er Jahren gebaut worden sind. Sofern diese Fahrzeuge mit einem sogenannten geregelten Katalysator (G-Kat) ausgerüstet sind, wird auch die grüne Plakette zugeteilt.

[Zitat]

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Gefragt von

selma

Gefragt von selma vor 55 Monaten
Thema: Rat & Tat Feinstaubplakette

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