Frage — Wie kündige ich meine KFZ-Versicherung?
Hallo Leute, Mir stellt sich jetzt die Frage ob es sich lohn seine Auto-Versicherung zu wechseln. Also die Alte Kündigen. Wie kann ich meine Kfz-Versicherung richtig kündigen? Gibt es denn überhaupt große Preis-Unterschiede zwischen den Anbietern oder ist die Preisabsprache ähnlich wie bei den Energie-Anbietern.
Mfg Kurt
5 Antworten
-Lo- Antwortet vor 58 Monaten
Danke für die Blumen ;-)
Für eine Umwandlung der Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskovariante ist lediglich eine Ansprache des Versicherungsvertreters bzw. ein Anschreiben an den Versicherer nötig; das geschieht in Form der Änderungskündigung und ist wie die Hauptversicherung mit Umstellung zum Versicherungsablauf - meist dem 31.12. eines Jahres - mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat möglich -- der Versicherer muss dazu NICHT gewechselt werden; der Versichererwechsel ist meist auch nur für den gesamten Vertrag - also Haftpflicht incl. aller eingeschlossenen Kaskotarife möglich.
Zur Wirtschaftlichkeit einer Umstellung von Voll- auf Teilkasko bei einem älteren Fahrzeug ist das ökonomische Verhältnis von Kaskoprämie zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei Totalverlust/-schaden maßgeblich; diese Grenze wird im Durchschnitt bei 4 bis 6 Jahre alten Fahrzeugen gegeben sein.
Allerdings bieten einige Versicherer mittler Weile "dynamische Vollkaskotarife" an, deren Prämie sich nach dem Restwert bzw. Alter des Fahrzeugs richtet. So kann man mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand einen Vollkaskoschutz aufrecht erhalten. Dabei werden bei Unfallreparaturen die kompletten Reparaturkosten bei sog. "zeitwertgerechter Reparatur" ersetzt; das bedeutet, dass zur Reparatur falls möglich Gebrauchtteile verwendet werden. So ist z.B. bei Türen, Kotflügeln, Stoßstangen, Motorhaube und auch technischen Einrichtungen wie Leuchten, Scheinwerfern u.Ä. durchaus eine gute und zeitwertgerechte Reparatur zu bewerkstelligen. Müssen Neuteile verbaut werden, dann werden die Reparaturkosten anteilig übernommen; der Selbstbehalt steigt also.
Wieviel % der Vollkaskoprämie man für einen 12 Jahre alten oberen Mittelklassewagen man im Vergleich zur Neuwertreparatur sparen kann, ist wohl auch vom Versicherer abhängig; ob diesbezüglich ebenfalls Tarifvergleiche online abrufbar sind, ist mir allerding nicht bekannt.
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kurti Antwortet vor 58 Monaten
Danke für die tollen Antworten! Besonders an Herrn Lo. Das sollte eigentlich keine Fragen mehr aufwerfen jedoch habe ich noch eine. Und zwar: Ich fahre mittlerweile ein schon etwas älteres Auto einen Volvo V40 Bj. 1995, ab welchem Fahrzeugalter rechnet es sich, die Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln? Ist dazu ein Versicherungs-Wechsel nötig?
Mfg Kurt
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-Lo- Antwortet vor 58 Monaten
Es gibt sehr wohl - teils gravierende Unterschiede in der Versicherungsprämie für ein und dasselbe Fahrzeug - wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ist, hängt natürlich von der bisherigen Prämie und der Art der Verwendung, Unterstellung des KFZ, Beruf, Nutzer des Fahrzeugs usw. ab. Ein auf diese Bedürfnisse abgestimmter Vergleich kann man über KFZ-Tarifrechner im Web online ermitteln. Auch die Wahl eines Direktversicherers KANN ggü. einer Gesellschft mit Außendienst und Vor-Ort-Beratung zu Ersparnissen führen; da muss jeder für sich entscheiden, wie viel Service man wünscht oder benötigt - insbesondere im Schadenfall.
Ich würde jedoch nur auf anonymisierte Tarifrechner zurückgreifen, da bei Preisgabe der persönlichen Daten eine Werbeflut - nichtnur der Versicherungsgesellschaften - über einen hereinbrechen kann. Nach kostenloser Registrierung bietet z.B. der "Bund der Versicherten" einen kostenlosen und unabhängigen Tarifrechner an.
Angesichst der nur noch sehr kurzen Kündigungsfrist - die Kündigung des bisherigen Versicherungsvertrages muss bis zum 30. November dem Versicherer zugegangen sein, damit zum 01. Januar nächsten Jahres ein neuer Vertrag in Kraft treten kann.
Es ist DRINGEND angeraten, VOR Kündigung des alten Vertrages den neuen Vertrag schon "in der Tasche" zu haben. Eine Alternative wäre bei diesem kurzen Zeitspielraum jedoch auch, den bísherigen Versicherer nach günstigeren Tarifen zu fraen; das machen die nämlich in den meisten Fällen nicht automatisch oder nach eigener Ansprache des Kunden.
Zur Kündigung des Versicherungsvertrages reicht ein formloses Schreiben, in dem man die fristgerechte Kündigung unter Angabe der Versicherungsart (Haftpflicht - Voll-/Teikasko) und Versicherungsnummer zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ausspricht. Datum und Unterschrift nicht vergessen und das gGanze vorzugsweise per Einschreiben direkt an den Versicherer senden - NICHT über die Versicherungsagentur; das könnte Probleme mit der Fristenwahrung geben.
Es können auch mitversicherte Bestandteile wie Teil-, Vollkasko oder Insassenunfallversicherung einzeln gekündigt oder z.B. von Voll- auf Teilkasko umgestellt werden; das wäre dann eine sog. "Änderungskündigung" -- Noch ein Tipp: Es wird sich kaum ein Versicherer bereit erklären, für ein Fahrzeug NUR die Kaskoversicherung zu übernehmen und für die Haftpflichtversicherung einen anderen Versicherer zu wählen.
Viel Erfolg bei der Auswahl des passenden Versicherers ! -- "Günstig" muss nicht unbedingt auch "Gut" sein.
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Maxim Antwortet vor 58 Monaten
Es gibt aber auch ein Sonderkündigungsrecht das greift bei Änderungen in der Tarifierung. Hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat nach erhalt der Beitragsrechnung. Auch verspätete Anträge werden berücksichtigt, wer im Januar kündigt kann rückwirkend versichert werden. Die Rückdatierung machtsmöglich. Außerdem ist die Versicherungsagentur verpflichtet: jährlich die alten Beiträge der Autoversicherung im Vergleich gegenüber zu stellen.
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adamski Antwortet vor 58 Monaten
Ich habe gerade meine Versicherung gekündigt und stand vor dem gleichen Problem wie du. Ich finde schon das man Geld sparen kann, Stichwort Vergleichen. Zu deiner Frage: Kann ich dir sagen, dass es eine grundsätzliche Kündigungsfrist von 1 Monat vor dem Vertragsende gibt. Und in den meisten Fällen entspricht die Vertragslaufzeit einem ganz normalen Kalenderjahr. Also sollte deine schriftliche Kündigung bis zum 30.11. des laufenden Jahres der Kfz-Versicherung vorliegen. Da sonst deine Versicherungsgesellschaft die Versicherung automatisch um eine Jahr verlängert. Dann sollte es eigentlich keine weiteren Probleme geben.
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Gefragt von
Gefragt von kurti vor 58 Monaten
Thema: Versicherung Kfz-Versicherung Kündigen
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