Frage — Wie komm ich mit meinem Camaro in die Umweltzone?

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Hallo Leute,

ich habe ein großes Problem, wie komme ich ab nächstem Jahr mit meinem 20 Jahre alten Camaro in die Umweltzone? Was muss ich tun das ich die Grüne Plakette bekomme? (Ist ja nur noch bis nächstes Jahr zeit.) Das ist doch echt ärgerlich das ich nach gerade einem Jahr Besitz meines Schätzchens schon wieder darüber nachdenken muss es zu verkaufen. Welche Umbauten sind notwendig, was kann ich sonst noch tun?

1 Antwort

horch

horch Antwortet vor 32 Monaten

Immer mit der Ruhe, es geht ja hauptsächlich um die Abgasnorm also in den meisten Fällen kann man da mit einer Nachrüstung eines Katalysators oder Ruß-Partikel-Filter weiter helfen. Du solltest beim freundlichen deiner Wahl mal nach fragen ob das bei deinem Fahrzeug möglich ist.

Falls nicht gibt es trotzdem noch Wege wie du rein kommst. Ausnahmeregelung.

Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung?

"Das Fahrzeug ist nach dem 1. Januar 1971 und erstmals vor dem 1. November 2007 auf den Halter zugelassen und die Nachrüstung ist technisch nicht möglich, da sie aktuell nicht angeboten wird (Nachweis durch Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation). Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1971 entfällt die Nichtnachrüstbarkeits-Bescheinigung.

Oder: Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht möglich, da zum Beispiel Kosten der Nachrüstung höher sind als der Zeitwert des Fahrzeugs (Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation zum Zeitwert und den Nachrüstkosten ist erforderlich) und es ist kein anderes, geeignetes Kfz auf den Antragsteller zugelassen.

Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
Es gibt eine Allgemeinverfügung, die zum 31.12.2009 ersatzlos ausläuft und Einzelfallgenehmigungen. Sofern Sie in den Bereich der Allgemeinverfügung fallen, benötigen Sie keine Ausnahmgenehmigung im Einzelfall und müssen deshalb auch keinen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen. Sie müssen jedoch die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen, wozu auch der mitzuführende Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit des Fahrzeugs zählt.

Wer fällt unter die Allgemeinverfügung?
Die im öffentlichen Interesse gewährten Ausnahmen werden im Wege der Allgemeinverfügung befristet bis 1.1.2010 für folgenden Fahrzeugverkehr zugelassen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2008):
- Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern,
- Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen,
- Fahrten von Spezialfahrzeugen mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten und geringen
- Fahrleistungen in Umweltzonen,
- Oldtimer nach § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.V.m. § 23 StVZO ohne Oldtimerkennzeichen,
- Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11,
Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV." (Quelle: stuttgart.de)

Ich hoffe das ich dir weiter helfen konnte. Gruß

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Gefragt von

zondas

Gefragt von zondas vor 32 Monaten
Thema: US Fahrzeuge Umweltzone Camaro Umbauten

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