Frage — Welcher Blutalkoholwert zählt vor Gericht?

Wird vor Gericht der Wert herangezogen, der bei der Blutabnahme herauskam oder wird er auf die Zeit zurückgerechnet wo man von der Polizei angehalten wurde. Ich denke, dass man zwischen diesen beiden zeitpunkten, sei es nur eine halbe Stunde, ja schon Alkohol abgebaut hat. Wird das berücksichtigt oder nicht?

2 Antworten

-Lo-

-Lo- Antwortet vor 55 Monaten

Afaik werden üblicher Weise ZWEI Blutproben im zeitlichen Abstand genommen; damit man darauf schließen kann, ob sich der Alkoholgehalt im Blut in der an- oder abschwellenden Phase befindet.

Auf Grundlage dieser beiden Ergebnisse wird die Blutalkoholkonzentration (BAK) auf den Zeitpunkt der Feststellung durch die Polizei zurückgerechnet.

Wenn bei Dir jedoch nur EINE Blutprobe entnommen worden sein sollte, wird diese BAK als gültiger Wert zur Ermittlung der Fahrtüchtigkeit genommen, da mit nur einem Wert eine Rückrechnung nicht möglich ist. Dieses Verfahren ist jedoch in Grenzfällen (vor Allem, wenn's um die Einstufung "absolute bzw. relative Fahruntüchtigkeit" geht) und bei größerem zeitlichem Abstand zwischen polizeilicher Aufnahme und Abnahme der Blutprobe rechtlich angreifbar.

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mercury

mercury Antwortet vor 55 Monaten

Danke für die präzise Antwort. Mir ist das Gott sei Dank noch nicht passiert. Ich habe mich aber gefragt wie das bei uns in Deustchland gehandhabt wird. Ein Freund (Deutscher) ist nämlich in Österreich (auf dem Fahrrad - kein Witz) mit 0,8 angehalten worden. Er musste pusten, es wurde keine Blutprobe genommen (geschweige den zwei) und auf dieser Basis wurde er zu 600 Euro Strafe verdonnert. Hart, die Gendarmerie im Nachbarland!

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Gefragt von

mercury

Gefragt von mercury vor 55 Monaten
Thema: Rat & Tat Polizei Blutalkoholwert

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