Frage — Wann muss die Kündigung für die Kfz-Versicherung vorliegen, wenn ich zum 1.1. zu einer anderen Versicherung wechseln will?
Ausserdem: Gibt es ein empfehlenswertes Formblatt im Netzt um die Kündigung einzureichen? Gestaltet sich so ein wechsel einfach? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
1 Antwort
-Lo- Antwortet vor 59 Monaten
Die Kündigung muss dem Versicherer bis spätestens 30.11. vorliegen; Kündigungsfrist also 1 Monat zum Jahresende. Spätere außerordentliche Kündigung ist nur bei einer Beitragserhöhung zulässig, wenn diese nach dem 1.12. bekannt wird. Allerdings ist es äußerst ratsam, den weiter führenden Vertrag mit einem anderen Vericherer bereits unter Dach und Fach zu haben; sonst steht nach dem 1.1. plötzlich unvermittelt Ärger wegen eines unversicherten KFZ ins Haus. Evtl. vorhandene SF-Rabatte erfrägt der neue Versicherer automatisch beim bisherigen Versicherungsunternehmen.
Kündigung geht ganz einfach formlos; wer sicher gehen will: per Einschreiben mit Rückschein.
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Mögliches Anschreiben (datieren des Schreibens nicht vergessen):
... hiermit kündige ich den KFZ-Versicherungsvertrag Nr. xxx fristgerecht zum 31.12.2007 inklusive aller Teilversicherungen (Haftpflicht, Teil- Vollkasko, Insassenunfall usw.).
Bitte bestätigen sie mir die Kündigung.
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Gefragt von
Gefragt von Waterloo vor 59 Monaten
Thema: Versicherung Kfz-Versicherung wechseln Versicherungswechsel
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