Frage — Verspätete Rechnung bezahlen?

Hallo Autofreunde,
jetzt nach 19 Monaten habe ich die Rechnung für das Abschleppen meines Wagens bekommen. Das Problem ist , ich kann sie nun nicht mehr bei der gegnerischen Versicherung geltend machen!Was soll ich nun machen – Rechnung bezahlen oder nicht?
Hansi74

1 Antwort

-Lo-

-Lo- Antwortet vor 47 Monaten

Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt in diesem Fall 3 Jahre ... die Rechnung ist dem Grunde nach rechtmäßig, sollte daher auch nachträglich der gegenerischen Versicherung unter Angabe der Gründe für die Verspätung geltend gemacht werden können; es sei denn, Du hast einen Forderungsverzicht zum endgültigen Abschluss der Schadensache unterzeichnet.

In dem Fall würde ich die Rechnung wegen Verwirkung zurückweisen.

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Gefragt von

Hansi74

Gefragt von Hansi74 vor 47 Monaten
Thema: Versicherung VerspätetRechnung

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