Frage — Bis zu welchem Alter bzw. Kilometerstand muss die Versicherung Wertminderung zahlen?

Mir ist einer in meinen 4 Jahre alten 3er hinten reingefahren. Der Schaden beträgt nun laut Wertgutachten rund 8.900 Euro. Der Wagen hat allerdings schon 124.000 km runter. Mir ist klar, dass ich für den Wagen trotz einer guten Reparatur weniger bekommen werde als vor dem Unfall. Wer kauft schon gerne einen Unfallwagen. Die Versicherung sagt jetzt aber sie zahlt keinen Ausgleich für die Wertminderung weil der Wagen über 100.000 km runter hat. Ist das rechtens?

2 Antworten

Experte

Experte Antwortet vor 56 Monaten

"Wertgutachten rund 8.900 Euro..."? Ich bin mir sicher das hier aus dem Schadengutachten die Schadensumme gemeint ist.
Ich gehe davon aus, dass es in diesem Fall mit einem BMW mit 124.000 km nicht möglich sein wird eine merkantile Wertminderung durchzusetzen. Notfalls wird die Versicherung ein Gegengutachten in Auftrag geben, wonach ein Wertverlust nicht eintritt.

Der Experte

(Erfahrungen vererben sich nicht. Jeder muss Sie selbst machen.)

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-Lo-

-Lo- Antwortet vor 59 Monaten

Natürlich ist bei dieser nicht unerheblichen Schadenhöhe ein merkantiler Wertverlust eingetreten; eine Kilometergrenze von nur 100.000km ist bei den heutigen Zeitwerten der Autos realitätsfern. Eine merkantile Wertminderung kann nur bei einem sehr niedrigen Zeitwert des Fahrzeugs verneint werden; nicht aber bei einem erst 4 Jahre alten Wagen -- da hat die Kilometerleistung noch einen eher nachgeordneten Einfluss auf den Zeitwert.

Ich würde die Versicherung auffordern, ihr Schadenersatzangebot zu überprüfen und ansonsten die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ankündigen; das hilft vielleicht vorab, einen langwierigen Zivilrechtsstreit zu umgehen.

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Gefragt von

rmabo

Gefragt von rmabo vor 59 Monaten
Thema: Versicherung Wertminderung

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