Frage — Autokauf im Ausland. Wie läuft das mit der MwSt. und dem TÜV?

Hi Freunde,

ich habe vor, mir in Schweden ein Auto zu kaufen und es in Deutschland anzumelden und zu fahren. Dabei habe ich noch zwei Fragen, die Ihr mir beantworten könntet? Wäre sehr schön.

A - In Schweden würde ich 25% MwSt. zahlen, da in Deutschland die MwSt. 6%weniger sind. Müsste ich doch eigentlich diese Differenz wieder bekommen? Wenn ja, wie und wo? Ist es dabei wichtig, ob ich das Auto als Privatmann kaufe oder als Unternehmer (Firmenwagen)?

B – Das Auto hat bereits Schwedischen TÜV bis 2010. Zählt der auch für Deutschland? Oder gibt es da Unterschiede, so dass ich nochmals TÜV in Deutschland machen muss?

Danke!

3 Antworten

-Lo-

-Lo- Antwortet vor 56 Monaten

Hmmm, wenn das Auto noch aus 1992 ist, hat es wahrscheinlich noch gar keine EU-ABE (ABE-Nummer in den Fahrzeugpapieren beginnend mit "E #####") ... in diesem Falle ist eine Konformitätsbescheinigung des deutschen Chevrolet-Importeurs nötig, die bescheinigt, dass das Auto den deutschen bzw. EU-Ausstattungsrichtlinien entspricht.

Diese Bescheinigung ist - meist gegen saftige Gebühr - vom deutschen Chevrolet-Importeur zu beziehen und bei der Vollabnahme gem. §21 StVZO beim TÜV bzw. DEKRA vorzulegen; erst dann kann die deutsche Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden; frag' aber vorher bei TÜV/DEKRA nochmal an ... vielleicht wurden diese Bestimmungen ja mittler Weile gelockert (meine Info stammt aus dem Jahr 2004)

Noch ein Hinweis: Bei Privatverkauf fällt keine Mehrwertsteuer an -- Zoll eh' nicht, da Schweden EU-Mitgliedsstaat ist. :)

Viel Glück beim Import bzw. bei der Suche nach Deinem Traumauto auf dem deutschen Markt.


Lothar

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guapa

guapa Antwortet vor 56 Monaten

Das sind ja echte Neuigkeiten für mich. Das Auto das ich importieren möchte ist ein Chevrolet Corvette C4 (1992). Da weis ich aber auch noch nicht ob der schon auf BRD-Norm (Blinker, Scheinwerfer, etc.) umgerüstet wurde. Das werde ich dann demnächst mal in Erfahrung bringen.

Das mit der MwSt. ärgert mich ein bisschen. Da werd ich mich noch mal genauer umschauen: In Deutschland gibt es bestimmt auch eine Traumhafte C4 in Topform zum Top-Preis. Ich werde euch auf dem Laufenden halten. Danke

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-Lo-

-Lo- Antwortet vor 56 Monaten

zu A) .. Standart-GummiAntwort: Kommt drauf an ...
... ob Gebrauchtwagen oder Neuwagen. Da Du schreibst, dass der Wagen bereits schwedischen TÜV hat, gehe ich von einem Gebrauchtwagen als Objekt Deiner Begierde aus ;-)

Da ist es so, dass eine evtl. anfallende MwSt. bei EU-internem Warenverkehr im Herkunftsland (also in dem Fall Schweden) zu zahlen ist; bei einem Neuwagen würde die Mehrwertsteuer erst im Ausfuhrland (also in dem Fall Deutschland) erfolgen. Wie es für Firmenkunden mit Vorsteuerabzugsberechtigung aussieht, fragst Du am Besten Deinen Steuerberater; den ja (fast) jeder Gewerbetreibende eh' bemüht.
Für Importe aus Nicht-EU-Ländern bestehen abweichende Bestimmungen, insbesondere kommen noch Zollabgaben hinzu.

zu B) Schön wär's ;-)
Da aber in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedliche technische Prüfvorgaben existieren, muss der importierte Wagen vor Zulassung in Deutschland eine sogenannte "Vollabnahme nach §21 StVZO" durchlaufen, wobei der Prüfingenieur auch auf Basis der Angaben in den ausländischen Fahrzeugpapieren die deutsche Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugbrief) ausstellt. Mit diesen Unterlagen kann das Auto dann in Deutschland zugelassen werden; das Straßenverkehrsamt stellt dann den anderen Teil der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugschein) aus.

Ein Segen der EU ist allerdings, dass heutige Autos eine EU-weit gültige ABE (E-Nr. in den Papieren) tragen, so dass sie in jedem Land der EU wegen identischer nationaler Ausrüstungsvorschriften ohne technische Umbauten bzw. Ergänzungen zulassungsfähig sind; Gegenbeispiel: bei USA-importen (Nicht-EU-Land) müssen z.B. die dort gebräuchlichen Sealed-Beam-Scheinwerfer gegen die EU-weit vorgeschriebenen Abblendscheinwerfer mit asymmetrischer Lichtprojezierung ausgetauscht werden, was mitunter arg ins Geld geht. Es kann Einen aber auch schon beim Autoimport aus der Schweiz in der Form erwischen, dass man die dort übliche kleine Kennzeichenaussparung am Heck auf die europäischen Kennzeichen-Normmaße umbauen muss. In diesem Fall lassen aber viele Straßenverkehrsämter mit sich reden; die haben da einen Ermessensspielraum.

Weiter benötigst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg, die bestätigt, dass der zuzulassende Wagen nicht in der Fahndungsliste vermerkt ist; z.B. wegen Diebstahl

Viel Erfolg beim Autoimport

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Gefragt von

guapa

Gefragt von guapa vor 56 Monaten
Thema: Rat & Tat TÜV Autokauf Schweden MwSt.

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