Frage — An wen wende ich mich wenn ich einen unwirksamen Rußfilter von GAT habe?
An den Hersteller GAT oder an die Werkstatt die den Filter eingebaut hat. Bekomme ich mein Geld zurück? Muss ich die Steuer zurückzahlen die ich gespart habe? Wer weiss was darüber?
1 Antwort
-Lo- Antwortet vor 58 Monaten
Nachtrag vom 29.11.2007:
Vom Verkehrs- und Umweltministerium kam heute die Meldung, dass der Autofahrer die Kosten für die Umrüstung auf ein funktionierendes Rußpartikelfiltersystem NICHT selbst tragen muss; auch die komplette Steuersituation bleibt so, als wäre von Anfang an ein funktionsfähiges System eingebaut gewesen. Die Umrüstkosten tragen auf dem Kulanzwege die jeweiligen Werkstätten (Demontage Altfilter/Remontage Neufilter) und der Hersteller (Materialkosten)
Ansprechpartner sind die Werkstätten, die das funktionslose Filtersystem montiert hatten.
Eine Umrüstpflicht besteht NICHT -- auch gehen die Steuervorteile im Wege einer Sonderregelung NICHT VERLOREN, wenn nicht umgerüstet wird; das funktionslose System also im Fahrzeug verbleibt.
Dies dürfte sich jedoch stark auf den Wiederverkaufswert des Fahrzeug auswirken -- dann doch lieber das Auto nochmal in die Werkstatt geben und - falls technisch für das jeweilige Modell möglich - ein Filtersystem eines anderen Marktanbieters vornehmen lassen.
Endlich mal was Positives für den gebeutelten Autofahrer ;-)
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OriginalPosting vom 27.11.2007:
Momentan ist die hohe Politik dabei, eine für alle tragbare Lösung für das Problem zu finden; klar ist noch gar nix.
Du solltest Deine Ansprüche auf jeden Fall gegenüber dem Händler/Werkstatt geltend machen, die Dir den GAT-Filter (gleiches gilt auch für Filter der Fa. Tenneco und Bosal) eingebaut hat. ALLEINE diese sind während der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren rechtlich gesehen Deine Vertragspartner, mit denen Du Dich zunächst mal auseinandersetzten musst.
Mein letzter Wissensstand nach Beratung der Beteiligten vom letzten Wochenende ist:
- die steuerliche Bewertung ist noch vollkommen offen und reicht von
- Stand der Dinge ist wohl, dass der Kunde zumindest einen größeren Anteil des Demontage-Remontageumfangs an der Rückrüstung/Umbau auf ein funktionsfähiges System finanziell tragen soll.
- lediglich der Ersatz des Rußpartikelfilters und der Anbauteile (Hosenrohr, Krümmer usw.) soll auf Basis des ehemaligen Neupreises erfolgen; eventuelle Materialmehrkosten eines Ersatzsystems gehen natürlich wieder zu Lasten des Endkunden.
Klar ist bisher nur: Die ABE des Autos erlischt NICHT, wenn der Filter vor dem Datum der Zurückziehung der ABE durch das KBA eingebaut wurde. Die ABE's wurden afaik zwischen dem 15. und 17.November 2007 vom KBA für ungültig erklärt. Autos, deren GAT-Partikelfilter NACH diesem Stichtag eingebaut wurden, fahren rein rechtlich ohne gültige ABE für das Gesamtfahrzeug ... und damit quasi ohne Versicherungsschutz durch die Gegend.
Ich hoffe, diese unsägliche Geschichte wird mal NICHT auf dem Rücken des Autofahrers ausgetragen ... wie sonst so beliebt :-(
Solche aktuellen Statements lassen zwar hoffen: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/10/0,3672,7126666,00.html
... allerdings stört mich an den Aussagen der Satz: ... Betroffenen Autofahrern sollen keine Mehrkosten entstehen ... in trockenen Tüchern ist da aber wohl noch gar nichts.
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