Community — Fragen und Antworten zum Thema Versicherung
Antwort 1 - 10 von 47 in der Gruppe Versicherung, Fragen(33) Antworten(47) Unbeantwortete Fragen(1)
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Welche Änderungen bringt die Kfz-Steuerreform 2009 mit sich
Für ab dem 01. Juli 2009 ERSTMALS zum Verkehr zugelassene NEUfahrzeuge gibt es eine KFZ-Steuer aus zwei Komponenten:
- einen Hubraum abhängigen Sockelbetrag -- darin ist ein CO2-Ausstoß von 120g/km bereits INKLUSIVE
- und einen Aufschlag pro Gramm CO2-Mehrausstoß je Kilometer; nach momentaner Lage setzen sich 2,-€ pro Gramm CO2 durch.
das bedeutet dür ein Fahrzeug, das z.B. 140 g/km CO2 ausstößt, dass zu dem jeweiligen hubraumabhängigen Sockelbetrag ZUSÄTZLICH eine "CO2-Steuerkomponente" von (140 - 120 g/km) * 2,-€/g = 40,-€ an jährlicher KFZ-Steuer zu entrichten ist.
Bei Autos, die WENIGER als 120 g/km CO2 ausstoßen, hast Du Pech gehabt .. einen SteurNACHLASS gibt's da leider nicht ;-(Von -Lo- vor 42 Monaten
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Fahrerunfallschutz und Schutzbrief
Die Haftpflichtversicherung greift ja nur, wenn du durch dein Verschulden Insassen verletzt. Ebenso die Haftplicht des Unfallgegners wenn du unverschuldet z.B im rollstuhl landest. Wirst du durch dein eigenes verschulden z.B Arbeistunfähig, dann greift der Fahrerunfallschutz. Ein durchaus sinnvolle Versicherung.
Der Schutzbrief ist bei einer gleichzeitigen ADAC-Plus-Mitgliedschaft allerdings nicht sinnvoll. Die Leistungen sind nahezu identisch.
Von torffi vor 43 Monaten
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Ist ein Vertragsrücktritt möglich?
Schau in den Vertrag, ob du eventuell ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht hast. Könnte mir vorstellen, dass das der Fall ist. Weil du den Vertrag ja online abgeschlossen hast.
Von Sabel vor 43 Monaten
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Kann man Schadensfreiheitsrabatt auf ein anderes Auto mitnehmen?
SF-Rabattübertragung JA -- Gesetzlicher Rechtsanspruch: NEIN
Von -Lo- vor 46 Monaten
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Weiterer Verlauf bei der Schadensabwicklung?
Dazu müsste man erst mal wissen, wer den Schaden verursacht hat und was bisher unternommen wurde.
Liegt die Verantwortung beim Abschleppunternehmen, hast Du Ansprüche gegen dessen Betriebshaftpflichtversicherung.Von -Lo- vor 46 Monaten
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habe meinen neffen meine versicherungs prozente gegeben möchte sie jetzt aber wieder haben er will das aber nicht habe ich eine change sie wieder zu bekommen
NEIN ... ohne Zustimmung des aktuellen Rabattbegünstigten (Deinem Neffen) geht da gar nix.
Beim nächsten Mal also etwas vorsichtiger mit der Abtretung von Rechten sein.Von -Lo- vor 47 Monaten
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Versicherungsschutz beim Fahren auf der Nordschleife mit Privat-Pkw?
Die Vollkasko zahlt schon mal nicht bei einem Schaden an Deinem Auto ...
... und mit der KFZ-Haftpflicht kann es auch Trouble geben, wenn im Versicherungsvertrag steht, dass die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen nicht im Versicherungsumfang enthalten ist ... und genau DARAUF werden sich die Versicherer auch berufen.
Dann darfste Deinen Schaden zivilrechtlich einklagen bzw. Du darfst einem Unfallgegener den Schaden aus eigener Tasche bezahlen; je nach Verschlden .. der Nürburgring ist nämlich Privatgelände und KEIN öffentlicher Straßenraum; daher kannst Du dort auch rein rechtlich mit nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassenen Fahrzeugen fahren.Von -Lo- vor 47 Monaten
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Verspätete Rechnung bezahlen?
Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt in diesem Fall 3 Jahre ... die Rechnung ist dem Grunde nach rechtmäßig, sollte daher auch nachträglich der gegenerischen Versicherung unter Angabe der Gründe für die Verspätung geltend gemacht werden können; es sei denn, Du hast einen Forderungsverzicht zum endgültigen Abschluss der Schadensache unterzeichnet.
In dem Fall würde ich die Rechnung wegen Verwirkung zurückweisen.Von -Lo- vor 47 Monaten
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Auto versichert bei Reisezug?
Wenn die Bahn den Schaden ursächlich mitbestimmt hat, haftet die Bahn ... bei eigenem Verschulden (Nichtbefolgung von Personalanweisungen z.B.) haftet allenfalls eine evtl. bestehende Vollkaskoversicherung ... falls keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Von -Lo- vor 47 Monaten
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Was ist eine Ruheversicherung?
Hi,
eine Ruhe versicherung deckt Schäden ab, die am Auto entstehen, wöährend es "ruht", also genau eben während des "Winterschlafs". Wenn Dein Car z.B. in ner Scheune steht und die brennt ab, was dann? Deine Kasko übernimmt den Schaden entweder nur während des "angemeldeten" Zeitraums oder noch etwas darüber (steht in den Vers.bedingungen). Wenn Dein Auto jetzt länger ruht als die reguläre Vers. abdeckt, dann kannst Du - sicher bietet das auch Deine Vers. an - eine zusätzliche Ruhevers. abschließen.
Wende Dich an Deine Versicherung!
Ob sich das rechnet, ist eine Frage, die Du bei eder Vers. stellen kannst: Wenn nichts passiert, war's umsonst (bzw. der Dafür-kann-ich-ruhig-schlafen-Zuschlag), wenn's aber passiert und Du hast die Karre nicht versichert...
CU,
DocVon doc_savage vor 48 Monaten
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