Bundeskartellamt konnte keine Preisabsprachen unter Mineralölkonzernen nachweisen – Dennoch liege ein Benzin-Oligopol vor
Dienstag, 24. Mai 2011 von Mario LehmannDas Bundeskartellamt analysierte drei Jahre lang Preis-Dynamiken am deutschen Benzin- und Sprit-Markt. Medienberichten zufolge seien Preisabsprachen nicht nachweisbar, dennoch falle der Preis an der Zapfsäule zu hoch aus. Der Markt werde beherrscht von fünf großen Unternehmen, die ihre Preise zwar nicht absprechen, aber abschauen. Die Politik und der ADAC fordern nun Konsequenzen. Den Ölmultis soll es an den Kragen gehen. Aber ist das überhaupt gerechtfertigt?

Benzinpreisentwicklung 1991 – 2009. Es geht steil bergauf, ein Ende ist nicht in Sicht. | Wikimedia Commons, Public Domain. Urheber: Boonekamp
Im Bericht des Kartellamtes sei die Rede von einem Benzin-Oligopol. Was ein Monopol (gr. mónos – allein, pōlein – verkaufen) ist, dürfte ein Großteil der Menschen wissen. Die Telekom war ein Monopol, ebenso wie die Post oder die Bahn. Da Monopolisten allein den Preis bestimmen können, ohne auf eine Konkurrenz achten zu müssen, widerstreben monopolistische Strukturen den Gesetzmäßigkeiten des Marktes und der bundesdeutschen Marktwirtschaft. Das ist soweit noch einleuchtend.
Ein Oligopol (gr. óligoi – wenige, pōlein – verkaufen) dagegen sieht eine Handvoll Anbieter einem Heer Nachfrager gegenüber. Hier ist keine willkürliche Preistreiberei möglich, denn die Konkurrenz kann durch günstigere Angebote die Nachfrage auf sich konzentrieren. Daher orientieren sich die Anbieter gegenseitig aneinander. Wucher ist aber dann möglich, wenn die wenigen Unternehmen Hand in Hand arbeiten und ihre (hohen) Preise absprechen und sich damit das Heer der Nachfrager untereinander aufteilen. Dies wiederum widerstrebt dem Marktgedanken und ist illegal. Und diesem Verdacht sollte das Bundeskartellamt nachgehen. Wie sich zeigte, seien die Preise nicht abgesprochen – was strafbar wäre – sondern über Preis-Scouts lediglich abgeschaut und angeglichen. Ein solches Vorgehen ist wiederum erlaubt.
Erhöht also ein Anbieter seine Sprit-Preise registrieren das die Konkurrenten und erhöhen ebenfalls den Preis. Das ärgert den Kunden und Autofahrer, schließlich soll er plötzlich 1,60 € für Super-Benzin löhnen.









Wer sich nicht sicher ist, was für Reifen er auf dem Auto hat, der sollte nachschauen ob er das „Schneeflocken-Zeichen“ auf der Seitenwand findet. Manchmal steht auch „M&S“ in der Reifenbezeichnung. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass diese Reifen wintertauglich sind, da es auch „M&S“ Sommerreifen gibt. In einem solchen Fall sollte man lieber zu einem