Freitag, 1. April 2011 von Mario Lehmann
Aus einer Studie und verschiedenen Tests auf sechs Landstraßen mit jeweils zwei Testfahrern, die der ADAC durchführte, wird deutlich, dass unter Idealbedingungen und unter Einhaltung aller Verkehrsregeln maximal zehn Prozent Zeit eingespart werden können. Exponentiell dazu steigen jedoch Risiko und die Anforderungen an Konzentration und Aufmerksamkeit des Autofahrers.

Überholen bringt weniger Zeitgewinn und ist mit einem höheren Risiko behaftet, als viele denken. Auch wieso "ampnet" das Audi-Logo wegretuschiert, muss wohl offen bleiben. // Foto: Auto-Medienportal.Net/© Martin Hangen, ADAC
Der Nutzen hält sich bei Überholmanövern auf Landstraßen in Grenzen, glaubt man einer neuen Untersuchung des ADAC. Das Phänomen des Überholens ist ohnehin spannend und interessant, wissen doch die meisten Autofahrer um die Gefahren und Risiken des Überholens auf Überlandstraßen. Trotz dieses Wissens ist eine rege Überhol-Kultur auf Deutschlands Straßen zu verzeichnen.
Es ist ein bekanntes Szenario: Wir fahren auf einer grünen, beschatteten Allee mit 110 km/h, gleiten über den Asphalt, genießen dieses letzte Refugium verlorener Freiheit und Glückseligkeit. Und dann das: ein Seat Marbella in einem ausgeblichenen Rot, der gerade dabei ist, seine 40 PS und 900 cm³ dazu aufzuwenden, um die anvisierten 80 km/h zu halten. Ein solcher Verkehrsteilnehmer sorgt öfter für Flüche und Verwünschungen, verleitet Hinterherfahrende zu riskanten Fahrmanövern. Ähnliches gilt bei LKW, die auf der Landstraße maximal 60 km/h fahren dürfen.
Doch, was ist es, das uns dazu verleitet, ein eigentlich unnötiges Risiko einzugehen?
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Montag, 29. November 2010 von Mario Lehmann
Er kommt, jedes Jahr, man kann quasi die Uhr danach stellen oder ihm einen guten Teil des Kalenderjahres zuweisen: Der Winter. Und doch scheint er für viele Autofahrer immer ganz plötzlich und unerwartet über sie hereinzubrechen. Wenige hatten damit gerechnet, dass zum Ende des Jahres die Temperaturen unter Null Grad Celsius sinken, dass Niederschläge in Flocken fallen und dass Wasser zu Eis gefriert. Ohne Vorwarnung werden Straßen glatt, liegt weißes Pulver auf Straßen und Gehwegen, lässt sich auf Autos und Bäumen nieder. Das sieht nicht nur schön aus, das kann auch gefährlich werden.

So schön kann der Winter sein, hier in der Rhön. | (CC) Wikimedia Commons, Marco Klüber
Erst vor kurzem schrieb ich einen ähnlich gearteten Artikel. Dort ging es darum, wie das Auto wintertauglich gemacht wird. Kurz ging ich darauf ein, dass Winterreifen einerseits aufgezogen werden sollten. Zusätzlich scheint der Winter für viele Autofahrer unerwartet zu kommen. Denn jedes Jahr müssen ähnliche Trauerspiele ertragen werden. Jedes Jahr werden Winterreifen-Tests veröffentlicht, versuchen Automobil-Zeitschriften und Fernsehsendungen die Leser und Zuschauer zu sensibilisieren, dass es lebensrettend sein kann, Winterreifen aufgezogen zu haben. Die Autofahrer werden also ab dem Herbst mit den sich verändernden Witterungsbedingungen im Winter konfrontiert, wird der Wintereinbruch angekündigt. Und doch: wenn er dann endlich kommt, offenbart sich jedes Jahr ein Verkehrschaos, das hätte verhindert werden können. Plötzlich und unerwartet fällt der Winter wie eine losgelassene Bestie über die Autofahrer her. Etliche Auffahrunfälle und schwere Unfälle auf Bundestraßen und Autobahnen resultieren häufig aus einer nicht der Witterung angepassten Fahrweise, werden durch Sommerreifen hervorgerufen. Unter diesen Bedingungen können enorme Kosten entstehen. Nicht nur der eigene Werkstattaufenthalt muss bezahlt werden. Die Haftpflichtversicherung kann Zahlungen verweigern, wenn Unfälle durch Winterreifen vermeidbar gewesen wären.
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Freitag, 12. November 2010 von Mario Lehmann
Viele Phänomene unseres Alltags und überhaupt der Natur treten zyklisch, in regelmäßigen Abständen auf und verändern sich nur langsam, fast unmerklich. Zwei dieser Zyklen sind zum einen die alljährliche Winterreifen-Empfehlung mit der verbundenen Warnung vor dem stets plötzlich und unerwartet über uns hereinbrechenden Winter und zum anderen die Warnung zum Jahresende vor dem Hantieren mit Sprengstoffen, Schwarzpulver und Polen-Böllern. Ein andere periodisch auftretende Nachricht sind die in den Herbst- und Wintermonaten erhöhten Unfälle mit Wildtieren.

Dämmriges und diesiges Wetter an einem Morgen – eine fast typische Konstellation bei Wildunfällen | (CC) Wikimedia Commons, Xocolatl
Gerade dann, wenn es schön wird, bekommen Autofahrer wieder zu hören, man müsse die Aufmerksamkeit erhöhen, sich stärker konzentrieren. Dabei ist der goldene Herbst, der Altweiber-Sommer – der ja nun schon vorbei ist – so schön anzusehen, wenn wir in unserem Auto gemütlich über die Landstraße gleiten. Das Grün der Bäume gewandet sich allmählich in Gold und Purpur, während der Waldboden geschmückt ist mit knisterndem Herbstlaub, das der verspielte Aiolos mal hin und wieder her bläst und die Fahrbahn mit Herbstfarben säumt, während seine Frau Eos den Morgenhimmel in zartes Rosé taucht. Mit 80 Sachen gehen wir in dieser schönen Kulisse auf Kurvenjagd und genießen die gold-herbstliche Atmosphäre.
Plötzlich taucht 20 Meter vor uns ein Reh auf der Straße auf und wir steigen voll in die Eisen.
* * *
Gerade jetzt, im Herbst und wenn es dämmert, sind vermehrt Wildtiere an Straßenrändern und auf Landstraßen anzutreffen. Das Fell des Rotwilds deckt sich beinahe nahtlos mit dem Rotbraun des laubbedeckten Waldbodens, sodass das Wild oft erst erkannt wird, wenn es sich auf dem grauen Asphalt farblich abhebt. Dadurch, dass ab Spätsommer bis in den Winter hinein für viele Wildtiere Brunftzeit herrscht, reagieren diese Tiere plötzlich und unvorhersehbar. Doch auch zum Äsen verlassen die Tiere den schützenden Wald und begeben sich auf Futtersuche auf benachbarten Feldern und Wiesen. Besonders tückisch kann dies während der Dämmerung, bei Nacht und Nebel sein.
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Freitag, 5. November 2010 von Mario Lehmann

Eine Allee im Sommer auf der Insel Rügen | Quelle: Wikimedia Commons, (CC) Awa2009
In einigen Ländern Europas ist tagsüber das Fahren mit Licht – wenn auch nur in den Herbst- und Wintermonaten – Pflicht. In Deutschland besteht zwar keine Tagfahrlicht-Pflicht, aber dennoch sollten Autofahrer häufiger das Licht ihrer Autos einschalten; nicht nur bei Dämmerung und Dunkelheit.
Schon als Kind lernt man heute im Rahmen der Verkehrserziehung in der Schule, „Sehen und gesehen werden“ ist für das Zurechtkommen des Verkehrsteilnehmers im Straßenverkehr – egal, ob als Fußgänger, Fahrradfahrer, Motorrad- oder Autofahrer – unabdingbar. Umso unverständlicher scheint es, dass bis heute wenige Autofahrer ihre Scheinwerfer bei mäßigen Sicht- und Lichtverhältnissen nicht einschalten. Viele sagen sich, solang es nicht dämmert oder dunkel ist, sehe ich ausreichend gut und brauche kein Licht. Aussagen und Denkweise wie diese sind es, die zu Unfällen und Todesopfern führen können. Anstatt stets an das eigene Ich zu denken („Ich seh‘ doch noch was.“), sollten die Gedanken bei anderen Verkehrsteilnehmern sein, denen es erleichtert werden sollte, das eigene Auto frühzeitig zu erkennen. Dadurch können andere ihr weiteres Vorgehen entsprechend dem gegenwärtigen Verkehr anpassen. Sie agieren somit im Verkehr vorsichtiger und bedachter, vorausschauender und risikovermindernder.

Der neue BMW X3 mit in den Scheinwerfern integriertem Tagfahrlicht. So ist das Fahrzeug auch bei diesigem, herbstlichen Wetter schneller und besser zu sehen.
Nicht umsonst müssen Motorradfahrer mit eingeschaltetem Abblendlicht unterwegs sein, immer und zu jeder Tageszeit. Das hat den Sinn, damit die kleineren Motorräder nicht übersehen werden. Eine solche Regelung wäre aber ebenfalls für Autos und Autofahrer sinnvoll, wie Alltagserfahrungen, die viele täglich machen müssen, zeigen.
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Montag, 6. September 2010 von Kevin A. Clipper
Jedem kann es mal passieren, beim Ausparken gibt’s einen Rumps und man ist in ein anderes Auto gefahren. Schlimmer noch, man hat eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug und dieses liegt im Straßengraben. Was man jetzt aber auf keinen Fall machen sollte, ist einfach wegfahren. Egal ob als Kurzschlussreaktion oder sogar vorsätzlich beides ist ein Verbrechen: Fahrerflucht.
Oder wie es vom Juristen bezeichnet wird: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Was kann denn schon passieren!

Passieren kann viel wenn es zu einer Anzeige für Fahrerflucht kommt. Die Staatsanwaltschaft kann bis zu drei Jahren Haft fordern, zusätzlich zu einer Geldstrafe bis zu 5000 Euro. 7 Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug können auch noch dazukommen. In milden Fällen kann das Gericht auf 2 der Punkte verzichten.
Bei den strafrechtlichen Folgen hört es aber nicht auf. Weil mit „Verbrechern“ schlechte Geschäfte zu machen sind, kann die Versicherungsgesellschaft die Versicherung daraufhin kündigen. Wer einen guten Draht zu seinem Versicherungsvertreter hat sollte, wenn möglich, aushandeln selber die Versicherung kündigen zu dürfen. Denn wer eine Kündigung von einem Versicherer erhalten hat, kann es schwierig finden einen neuen Versicherer zu finden. Des Weiteren kann die Versicherung Regressansprüche geltend machen. Das heißt, dass Sie nachträglich noch bis zu 5000 Euro des von Ihnen bezahlten Schadens vom Versicherungsnehmer zurück fordern können. Zum Schluss wird natürlich ein bei der Versicherung gemeldeter Unfall negativen Einfluss auf die Schadensfreiheitsklasse haben.
Wie verhalte ich mich denn richtig?
Wenn weitere Personen beteiligt sind, ist natürlich als erstes zu schauen ob Hilfe zu leisten ist. Wenn aber zum Beispiel der „Unfallgegner“ ein parkendes Fahrzeug ist und dessen Besitzer weit und breit nicht zu sehen ist, muss eine „angemessene“ Zeit gewartet werden ob dieser vielleicht doch auftaucht. Ein Zettel mit den eigenen Kontakt- und Versicherungsdaten ist zwar eine nette Geste aber keine Schutz vor der Fahrerflucht Anzeige.
Wie lange ist angemessen? Experten raten zwischen 20 bis 30 Minuten. Am besten ruft man die Polizei über die 110. Diese kann den Unfall aufnehmen und dann ist man aus dem „Schneider“. Wer allerdings aus irgendeinem Grund doch den Unfallort verlässt, sollte sich dann innerhalb 24 Stunden selbst bei der Polizei anzeigen. Denn das wird dann als „tätige Reue“ gewertet und ermöglich mildernde Umstand wenn es doch zur Anzeige kommt
Das Beste ist natürlich vorsichtig zu fahren, darum wünsche ich allen eine…
Gute und sichere Fahrt!
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Montag, 7. Juni 2010 von Kevin A. Clipper

Dieses Schild oder eine Ähnliches hat jeder schon einmal gesehen. Aber bedeutet das nicht das an diesen Orten der Verkehr wie normal von statten geht? Ja und nein. Jeder Betreiber eines privaten Parkplatzes muss seine eigene Parkplatz Ordnung selber festlegen. Diese kann dieselben Regeln haben wie die StVO, muss aber nicht. Die StVO selber erkennt Parkplätze und Parkhäuser nicht als Teil vom normalen Allgemeinen Straßen Netz an. Die Beschilderungen werden auch nicht von Staat sondern von den Betreibern aufgestellt. Das heißt dass die Polizei auch keine Zuständigkeit bei Verkehrsunfällen auf solchen Flächen besitzt. Die Polizei nimmt nicht einmal eine richtige Anzeige auf, kann aber wenigstens eine Bericht anfertigen und somit als Zeugenaussage bei dem kommenden Versicherung Streit helfen.
Gilt denn dann wenigstens „Rechts-vor-Links“?
Dazu kann man nur ein ganz klares Nein geben, da die Wege auf einem Parkplatz nicht als Straßen gelten. Aber §1 der Straßen Verkehrs Ordnung beschreibt eine Sorgfaltspflicht welche immer vor geht und selbst die Rechts-vor-Links Regelung entbindet nicht von dieser. Deshalb werden im Normalfall bei einer Kollision auf einem Privaten Parkgelände jedem beteiligten eine 50%ige Teilschuldzugesprochen. Stellt sich aber heraus dass einer mit erhöhter Geschwindigkeit fährt, „schnellt“ sich dessen Schuldanteil auf 70%. Am besten entscheidet man einfach von Fall zu Fall mit Hilfe von Handzeichen wer Vorfahrt hat.
Wie schnell ist „Erhöht“?
Auf einem Parkplatz laufen Fußgänger mit Einkaufskörben, Autofahrer suchen nach Parkplätzen, Autos fahren rückwärts also ist jedes Tempo über Schrittgeschwindigkeit eigentlich eine Einladung zu einem Zusammenstoß.
Wer einen Fußgänger unbeabsichtigter Weise mit nimmt wird immer die Volle Schuld auf sich nehmen müssen. Selbst wenn ein Fußgänger sich absichtlich(!) einen vors Auto stürzt. Dies gilt auch auf allen „normalen“ Straßen, außer der Autofahrer kann einen Zeugen vorweisen.
Also merken:
- Immer achtsam sein.
- Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Blinken und Handzeichen zum Verständigen benutzen.
- Im Falle einer Kollision trotzdem die Polizei rufen.
Gute und sichere Fahrt!
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