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Monatsarchiv für Februar 2012

Kleinwagen auf dem Prüfstand: Der ZF-Praxistest 2012 – Kleine ganz groß

Montag, 27. Februar 2012 von Mario Lehmann

Gemeinsam mit der Auto Test von AutoBild veranstaltet die ZF Friedrichshafen AG zum vierten Mal den ZF-Praxistest. Unter der Rubrik „Kleinwagen“ gilt es, den besten Allrounder für Stadt und Land zu finden. Aus 24 Kleinwagen-Modellen stimmen unter anderem die Leser der AutoBild über die zehn Finalisten ab. Während eines Test-Wochenendes werden die zehn Kandidaten ausgiebig getestet, um im Anschluss den Sieger der Kleinwagen zu küren.

Der ZF-Praxistest 2012 – Dieses Jahr dreht sich alles um Kleinwagen

Anforderungen an Kleinwagen steigen

Zugegeben – Sprüche wie „Kleine ganz groß“ klingen banal und veraltet. Doch gerade im Automobil-Bau hat ich eine gewisse Aktualität für antiquierte Redewendungen gehalten. Kleinwagen von heute müssen vielfältigen Anforderungen gerecht werden und immer mehr können. Neuwagen dieser Größe stellen seit längerem keine Verzichtserklärung mehr da, denn die Fahrzeughersteller sind merklich bemüht, Autos auf kleiner Grundfläche mit bestmöglicher Raumausnutzung, einem hohen Sicherheitsniveau und zeitgemäßer Komfortausstattung zu realisieren.

Man darf sicherich gespannt sein, wie der Kia Rio sich im Kleinwagen-Segment aus Sicht der Autofahrer schlagen wird. | © Kia

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Pressespiegel: Der VW up! – Neuwagen im Kleinstwagen-Test

Donnerstag, 16. Februar 2012 von Mario Lehmann

Der VW up! des Volkswagen-Konzerns wird seit seiner Präsentation und Markteinführung auf der IAA 2011 in Frankfurt am Main massiv beworben. Einschlägige Automobil-Zeitschriften überschlugen sich mit Berichten und Vorschauen zum deutschen Kleinstwagen und stimmten gemeinsam zum Lobgesang an. Werbung und Berichterstattung verfehlten ihre Wirkung nicht: der VW up! sprang sogleich an die Spitze der Zulassungszahlen im Segment der Kleinstwagen.

Der VW up! – Seit Dezember 2011 ist der Dreitürer erhältlich, der Fünftürer folgt in Kürze. | © VW

Im Dezember 2011 und Januar 2012 sind laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) jeweils 3.058 bzw. 2.153 VW up! zugelassen worden. Kein anderes Modell konnte im Kleinstwagen-Segment in diesem Zeitraum mehr Modelle absetzen. Für diesen erfolgreichen Marktstart gibt es gute Gründe.

VW ist bei den deutschen Neuwagen-Käufern beliebt wie eh und je. Gerade in den Segmenten Kompakt- und untere Mittelklasse dominieren die Wolfsburger seit Jahrzehnten die Zulassungsstatistiken. VW-Kunden sind treu, verzeihen so manche Macke und freuen sich darüber, dass der Aufbau des Cockpits über lange Zeit ähnlich bleibt und sich nur wenig vom jeweiligen Vorgänger unterscheidet. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier.

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Wächter der Nacht: Unzählige Radarfallen schützen vor Lärmbelästigung

Freitag, 10. Februar 2012 von Till Schweiger

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in deutschen Städten werden immer schärfer – vor allem nachts müssen Autofahrer noch mehr den Fuß vom Gas nehmen. Den Grund für die härteren Vorschriften lieferte die Europäische Union: Mit einer Richtlinie gab sie Stadtbewohnern die Möglichkeit in die Hand, deutlich leichter und unkomplizierter die Einhaltung der nächtlichen Lärmgrenze einfordern zu können. Diese liegt bei maximal 60 Dezibel.

Die Kommunen reagierten und pflasterten vielerorts die Stadtstraßen mit Tempo-30-Schildern zu – in den meisten Fällen jedoch nur für die Zeit der Nachtruhe, also zwischen 22 und 6 Uhr. So soll die Lautstärke des Verkehrs deutlich verringert werden – Fahr-, Brems- und Beschleunigungsgeräusche werden leiser, wenn die Geschwindigkeit geringer bleiben muss. Das ergibt Sinn.

Radarfallen gegen Lärmbelästigung

Doch eine Geschwindigkeitsbegrenzung sorgt nur für weniger Lärm, wenn sich die Autofahrer auch an diese halten. Und Blechschilder sorgen in den seltensten Fällen für Ordnung – sie werden vielmehr oft als legerer Hinweis auf die vom Staat erwünschte Richtgeschwindigkeit interpretiert.

Was hingegen einen deutlich bleibenderen Eindruck hinterlässt, sind Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften. Und was tut wohl mit am meisten weh? Richtig, der Griff in den Geldbeutel. Also vermehrte sich die Zahl der stationären Blitzer in den entsprechenden Städten rasant.

Das kostete zwar relativ viel Geld – aber andere Lärmschutzmaßnahmen wie der Bau von Umgehungsstraßen oder auch den Straßenbelag auszutauschen, wären noch deutlich kostenintensiver gewesen. Außerdem haben die Starenkästen den Vorteil, dass die Autofahrer auch ihre Geschwindigkeit reduzieren – so wird der Verkehr nicht nur lauter, sondern auch sicherer.

Wer rast, gefährdet seinen Versicherungsschutz

Doch ganz abgesehen vom Risiko eines saftigen Bußgeldes, sollten Autofahrer auch aus einem anderen Grund das Tempolimit einhalten – denn ansonsten setzt man den Schutz seiner Kfz-Versicherung aufs Spiel. Oder zumindest einen Teil davon. Wer deutlich zu schnell durch die Ortschaften rast, kann nach einem Unfall nicht auf die volle Leistung der Assekuranz setzen.

Im Übrigen besteht dieses Risiko unabhängig davon, ob es sich um die Haftpflicht oder die Kaskoversicherung handelt – das heißt, es ist egal, ob es sich um Schäden am eigenen Wagen oder am Eigentum anderer handelt. Die Haftpflichtversicherung müsste zwar trotzdem den Schaden von Dritten ersetzen, allerdings könnte sie den Autofahrer in Regress nehmen.

Der Grund: Die Versicherungsunternehmen gehen von grober Fahrlässigkeit des Fahrers aus, wenn er das nächtliche Tempolimit zu stark überschreitet. Es gibt kaum einen Standardtarif, der in diesen Fällen eine Haftungsgarantie ausstellt. Sollte der Fall vor Gericht enden, wird dem Versicherungsnehmer normalerweise eine Teilschuld zugesprochen – sie müssen daher in der Regel mindestens ein Viertel der Schadenssumme selbst tragen.

Der Fall liegt nur dann anders, wenn die Versicherung ausdrücklich auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet. Ob dem so ist, steht in den Vertragsbedingungen (AKB) der Kfz-Versicherung.