Freitag, 10. Februar 2012 von Till Schweiger
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in deutschen Städten werden immer schärfer – vor allem nachts müssen Autofahrer noch mehr den Fuß vom Gas nehmen. Den Grund für die härteren Vorschriften lieferte die Europäische Union: Mit einer Richtlinie gab sie Stadtbewohnern die Möglichkeit in die Hand, deutlich leichter und unkomplizierter die Einhaltung der nächtlichen Lärmgrenze einfordern zu können. Diese liegt bei maximal 60 Dezibel.
Die Kommunen reagierten und pflasterten vielerorts die Stadtstraßen mit Tempo-30-Schildern zu – in den meisten Fällen jedoch nur für die Zeit der Nachtruhe, also zwischen 22 und 6 Uhr. So soll die Lautstärke des Verkehrs deutlich verringert werden – Fahr-, Brems- und Beschleunigungsgeräusche werden leiser, wenn die Geschwindigkeit geringer bleiben muss. Das ergibt Sinn.
Radarfallen gegen Lärmbelästigung
Doch eine Geschwindigkeitsbegrenzung sorgt nur für weniger Lärm, wenn sich die Autofahrer auch an diese halten. Und Blechschilder sorgen in den seltensten Fällen für Ordnung – sie werden vielmehr oft als legerer Hinweis auf die vom Staat erwünschte Richtgeschwindigkeit interpretiert.
Was hingegen einen deutlich bleibenderen Eindruck hinterlässt, sind Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften. Und was tut wohl mit am meisten weh? Richtig, der Griff in den Geldbeutel. Also vermehrte sich die Zahl der stationären Blitzer in den entsprechenden Städten rasant.
Das kostete zwar relativ viel Geld – aber andere Lärmschutzmaßnahmen wie der Bau von Umgehungsstraßen oder auch den Straßenbelag auszutauschen, wären noch deutlich kostenintensiver gewesen. Außerdem haben die Starenkästen den Vorteil, dass die Autofahrer auch ihre Geschwindigkeit reduzieren – so wird der Verkehr nicht nur lauter, sondern auch sicherer.
Wer rast, gefährdet seinen Versicherungsschutz
Doch ganz abgesehen vom Risiko eines saftigen Bußgeldes, sollten Autofahrer auch aus einem anderen Grund das Tempolimit einhalten – denn ansonsten setzt man den Schutz seiner Kfz-Versicherung aufs Spiel. Oder zumindest einen Teil davon. Wer deutlich zu schnell durch die Ortschaften rast, kann nach einem Unfall nicht auf die volle Leistung der Assekuranz setzen.
Im Übrigen besteht dieses Risiko unabhängig davon, ob es sich um die Haftpflicht oder die Kaskoversicherung handelt – das heißt, es ist egal, ob es sich um Schäden am eigenen Wagen oder am Eigentum anderer handelt. Die Haftpflichtversicherung müsste zwar trotzdem den Schaden von Dritten ersetzen, allerdings könnte sie den Autofahrer in Regress nehmen.
Der Grund: Die Versicherungsunternehmen gehen von grober Fahrlässigkeit des Fahrers aus, wenn er das nächtliche Tempolimit zu stark überschreitet. Es gibt kaum einen Standardtarif, der in diesen Fällen eine Haftungsgarantie ausstellt. Sollte der Fall vor Gericht enden, wird dem Versicherungsnehmer normalerweise eine Teilschuld zugesprochen – sie müssen daher in der Regel mindestens ein Viertel der Schadenssumme selbst tragen.
Der Fall liegt nur dann anders, wenn die Versicherung ausdrücklich auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet. Ob dem so ist, steht in den Vertragsbedingungen (AKB) der Kfz-Versicherung.